Teilnahmebedingungen für unser TikTok Bonusprogramm

KAMPAGNENBEDINGUNGEN

1. Anwendungsbereich, Veranstalter
Diese Bedingungen regeln die Teilnahme an den jeweils zeitlich begrenzten TikTok-Bonusprogrammen (jeweils eine „Kampagne“) im Rahmen des TikTok Shop Affiliate-Programms für Creator („Teilnehmer“1) in Deutschland. Veranstalter der Kampagne ist: Synformulas GmbH mit Sitz in Gräfelfing. Details zu der jeweils aktuellen Kampagne sind in der Lark-Gruppe ausgeschrieben!

2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die:
• mindestens 18 Jahre alt sind;
• einen gültigen TikTok-Account führen, der für den TikTok-Shop registriert ist;
• in Deutschland ansässig sind; und
• der Lark-Gruppe des Veranstalters beigetreten sind: Lark-Gruppe
2.2. Mitarbeiter des Veranstalters sowie verbundener Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2.3. Teilnahme ist nur im eigenen Namen möglich, eine Stellvertretung ist ausgeschlossen.

3. Kampagnenzeitraum, Teilnahme und Ablauf
3.1. Die jeweilige Kampagne hat einen exakt festgelegten Zeitraum. Der aktuelle Zeitraum ist jederzeit einsehbar in der Lark-Gruppe. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bestellung des Endkunden im TikTok-Shop.
3.2. Der Veranstalter ist berechtigt, die Kampagne jederzeit vorzeitig zu beenden. Der Veranstalter behält sich vor, nach eigenem Ermessen Teilnehmer von der (weiteren) Teilnahme auszuschließen und eine Rückforderung bereits gezahlter Provisionen geltend zu machen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulation im Zusammenhang mit Zugang zur oder Durchführung der Kampagne (z.B. Eigenbestellungen), (b) bei Verstößen gegen diese Kampagnenbedingungen, c) bei unlauterem Handeln oder d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Kampagne.
3.3. Der Teilnehmer bewirbt Produkte des Veranstalters im Rahmen des TikTok Shop Affiliate-Programms. Verkäufe müssen über TikTok Shop-Affiliate-Links des Teilnehmers erfolgen. Externe Links sind untersagt.
3.4. Der Teilnehmer muss sich innerhalb von 10 Tagen nach dem Ende der Kampagne per E-Mail (an tiktok@kijimea.de) beim Veranstalter melden, um eine Bonusprämie einzufordern. In dieser E-Mail muss der Teilnehmer den erreichten Bruttowarenwert („GMV“, ausgenommen ist ein Bruttowarenwert, der durch Bestellungen von oder im Namen des Teilnehmers generiert wurde) angeben und seine Rechnung einreichen. Mit Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch auf die Bonusprämie.

4. Vergütung
4.1. Standardprovision
Der Teilnehmer erhält die im TikTok Shop Affiliate-Programm hinterlegte Provision.
4.2. Bonusprämien 
Zusätzlich gewährt der Veranstalter gestaffelte Bonusprämien auf Basis des Bruttowarenwerts (GMV), der dem Teilnehmer während des Kampagnenzeitraums zugeordnet wird. Eigenbestellungen werden für Berechnung des GMV nicht berücksichtigt. Ein Teilnehmer kann mehrere TikTok-Accounts haben. Die relevante GMV-Höhe muss jedoch im Rahmen eines TikTok-Accounts generiert worden sein, d.h. die Accounts dürfen nicht zur Erreichung der GMV-Höhe kombiniert werden. Die konkrete Höhe der Bonusprämien richtet sich nach den Regeln der aktuellen Kampagne. Details dazu sind in der Lark-Gruppe zu finden. Maßgeblich für die Berechnung ist der im TikTok-Shop angezeigte GMV am Ende des Kampagnenzeitraums.

5. Auszahlung, Steuerliche Hinweise
5.1. Die Standardprovision wird gemäß den TikTok Shop-Affiliate-Bedingungen über TikTok abgewickelt. Bonusprämien werden innerhalb von 60 Tagen nach Ende der Kampagne, frühestens jedoch 14 Tage nach Rechnungserhalt direkt vom Veranstalter ausgezahlt (Überweisung).
5.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, korrekte Zahlungs- und Steuerdaten bereitzustellen und eine ordnungsgemäße Rechnung zu stellen, ansonsten kann keine Auszahlung erfolgen.
5.3. Spätestens mit der Bereitstellung der Rechnung erklärt sich der Teilnehmer mit den hier verschriftlichten Teilnahmebedingungen einverstanden und nimmt diese an.
5.4. Alle Zahlungen sind Bruttobeträge. Bonusprämien und Provisionen sind steuerpflichtige Einkünfte. Teilnehmer sind selbst verantwortlich für deren ordnungsgemäße Versteuerung und eine ggf. erforderliche Gewerbeanmeldung. Der Veranstalter kann die Auszahlung von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z. B. Steuer-ID) abhängig machen.

6. Pflichten des Teilnehmers
6.1. Alle Inhalte müssen als Werbung gekennzeichnet sein (z. B. mit dem Label: „Bezahlte Werbepartnerschaft“).
6.2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Vorgaben aus dem Kampagnen-Briefing, falls erhalten, den TikTok-Richtlinien und geltendes Recht einzuhalten. Insbesondere dürfen die Inhalte keine rechtswidrigen, diskriminierenden oder markenverletzenden Inhalte enthalten. 
6.3. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Teilnehmer im Rahmen der Kampagne veröffentlichten Inhalte gegen den Veranstalter geltend gemacht werden, sofern diese auf einem Verstoß des Teilnehmers gegen gesetzliche Vorschriften, gegen die TikTok-Richtlinien, gegen die Vorgaben des Kampagnen-Briefings oder gegen diese Teilnahmebedingungen beruhen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen irreführender Werbung, Verletzung von Rechten Dritter sowie Verstößen gegen die Pflicht zur Werbekennzeichnung. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung des Veranstalters.
6.4. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, das Löschen von Inhalten zu verlangen.

7. Haftung & Ausschluss
7.1. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
7.2. Für technische Ausfälle von TikTok übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung.

8. Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Kampagne und entsprechend der Datenschutzerklärung des Veranstalters verarbeitet.
8.2. Die Parteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die sie im Rahmen dieser Kampagne erfahren, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt über die Laufzeit der Kampagne hinaus. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, erhaltene Informationen mit seinen verbundenen Unternehmen und/oder Dienstleistern und Beratern zu teilen, sofern diese wiederum vertraglich oder beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

9. Anwendbares Recht
Der Vertrag über die Teilnahme an der Kampagne und diese Teilnahmebedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München.
Bei einem Widerspruch zwischen diesen Bedingungen, den Teilnahmebedingungen für unser Affiliate-Programm und den TikTok Bedingungen gehen diese Bedingungen vor.

1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Bedingungen durchgängig die männliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.